Refundierung Studiengebühren (bei Bezug von Pflegestipendium AMS)

Refundierung
Studiengebühren
(bei Bezug von Pflegestipendium AMS)

Antragstellung

ACHTUNG: Die Refundierung der Studiengebühren kann hier nur von Personen beantragt werden, die ein Pflegestipendium des AMS erhalten! Wenn Sie kein Pflegestipendium des AMS erhalten und die NÖ Pflegeausbildungsprämie beziehen oder beziehen möchten, ist hier kein weiterer Antrag zur Refundierung der Studiengebühren nötig!

Sollten Sie den Bachelorstudiengang Gesundheits- und Krankenpflege (GuK) an einer niederösterreichischen Fachhochschule absolvieren und ein Pflegestipendium des AMS beziehen, so ist eine Refundierung der geleisteten Studiengebühren, in Höhe der tatsächlich entstandenen Kosten, demnächst hier möglich.

Einen etwaigen Folgeantrag können Sie unter MEIN BEREICH stellen. 

Wer wird gefördert?

Bitte beachten: Der gleichzeitige Bezug des Pflegestipendiums des AMS und der NÖ Pflegeausbildungsprämie ist nicht möglich, es werden lediglich die Studiengebühren refundiert. Wenn Sie ein Pflegestipendium des AMS beziehen, können Sie keinen Antrag für die NÖ Pflegeausbildungsprämie stellen! Bitte wenden Sie sich bei Fragen zum Pflegestipendium an Ihre zuständige AMS-Geschäftsstelle.

 

Welche Voraussetzungen für die Refundierung der Studiengebühren bei Erhalt eines Pflegestipendiums des AMS müssen erfüllt sein? 

  • Bezug eines Pflegestipendiums des AMS
  • Bereits begonnenes oder in Kürze beginnendes Bachelorstudium Gesundheits- und Krankenpflege an einer niederösterreichischen Fachhochschule

Förderzeitraum

Die Refundierung der Studiengebühren bei Bezug eines Pflegestipendiums des AMS wird für die Mindestdauer der Ausbildung in Niederösterreich ausbezahlt. 

Antragstellende, die ein Pflegestipendium des AMS beziehen und das Bachelor-Studium Gesundheits- und Krankenpflege an einer Fachhochschule in NÖ absolvieren, müssen einen Erstantrag zur Refundierung der Studiengebühren und dann pro Semester einen Folgeantrag stellen. 

Förderhöhe

Die Studiengebühren müssen von den Studierenden vorfinanziert werden, werden infolge aber in Höhe der tatsächlich persönlich anfallenden Kosten (Einzahlungsnachweis von der FH ausgestellt erforderlich) auf Antrag semesterweise refundiert (Keine Refundierung des ÖH Beitrages!).

Benötigte Unterlagen

  • Kopie eines gültigen amtlichen Lichtbildausweises (Reisepass, Personalausweis mit Vorder- und Rückseite)
  • Aktuelle Meldebestätigung (nicht älter als 14 Tage)
  • aktuelle Inskriptionsbestätigung und Studienblatt
  • Nachweis der Zahlung von Studiengebühren (von der Fachhochschule ausgestellt)
  • Aktueller AMS-Leistungsanspruch
  • Meldeverpflichtung bei Änderungen der vorzulegenden Daten (insbesondere Name, Wohnadresse, Ausbildungsstatus wie Unterbrechung, Abbruch, etc.,  Aberkennung des Pflegestipendiums des AMS, Zuerkennung der Studienbeihilfe oder einer anderen Förderstelle um eine Doppelförderung der Studiengebühren auszuschließen, etc.)
  • Datenschutzrechtliche Zustimmung betreffend die Verarbeitung personenbezogener Daten zur Durchführung und Administration der Prämienzuteilung

Kontakt

Fragen zur NÖ Pflegeausbildungsprämie und zum NÖ Bildungsscheck richten Sie bitte schriftlich an: 

Porträt Ansprechperson
Ansprechperson
Förderungen Pflegeausbildung Niederösterreich

Nächste Einreichphase: noch nicht bekannt!
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