Antragstellung
ACHTUNG: Die Refundierung der Studiengebühren kann hier nur von Personen beantragt werden, die ein Pflegestipendium des AMS erhalten! Wenn Sie kein Pflegestipendium des AMS erhalten und die NÖ Pflegeausbildungsprämie beziehen oder beziehen möchten, ist hier kein weiterer Antrag zur Refundierung der Studiengebühren nötig!
Sollten Sie den Bachelorstudiengang Gesundheits- und Krankenpflege (GuK) an einer niederösterreichischen Fachhochschule absolvieren und ein Pflegestipendium des AMS beziehen, so ist eine Refundierung der geleisteten Studiengebühren, in Höhe der tatsächlich entstandenen Kosten, demnächst hier möglich.
Einen etwaigen Folgeantrag können Sie unter MEIN BEREICH stellen.