Antragstellung
Einreichungen für die NÖ Pflegeausbildungsprämie in Höhe von € 600 sind laufend bei der Gesellschaft für Forschungsförderung Niederösterreich m.b.H. (GFF) möglich.
Für Personen mit Bezug einer Leistung der materiellen Existenzsicherung*, mit Ausnahme eines Pflegestipendiums des AMS, beträgt die Höhe der NÖ Pflegeausbildungsprämie
€ 420 monatlich und wird 12 Mal pro Jahr ausbezahlt. Diesbezügliche Folgeanträge von Personen, die die Ausbildung vor dem 31.08.2023 begonnen haben, können bis zum Ende deren Ausbildung eingereicht werden. Neuanträge über den 31.08.2023 hinaus sind hingegen nur für Personen möglich,
- die eine Ausbildung an einer Fachhochschule absolvieren,
- die ihre Ausbildung vor dem 20. Lebensjahr beginnen,
- bei denen ein allfälliger Schul- oder Studienabbruch oder ein Maturaabschluss vor weniger als 2 Jahren vor Ausbildungsbeginn stattgefunden hat (wenn sie auch keinen Anspruch nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz haben),
- die eine Ausbildung gemäß Punkt 3 der Förderrichtlinie im Ausmaß von weniger als 25 Wochenstunden absolvieren.
ACHTUNG: Der gleichzeitige Bezug des Pflegestipendiums des AMS und der NÖ Pflegeausbildungsprämie ist nicht möglich. Ein Wechsel in das Pflegestipendium des AMS muss umgehend an die GFF gemeldet werden! Bitte wenden Sie sich bei Fragen zum Pflegestipendium an Ihre zuständige AMS-Geschäftsstelle.
Die Prämie wird nach Antragstellung rückwirkend für bis zu 6 Monate ausbezahlt.
Zeiträume vor dem 1. September 2022 sind keinesfalls umfasst.
Einen etwaigen Folgeantrag können Sie unter MEIN BEREICH stellen.