Pflegeausbildung

NÖ Pflegeausbildungs-
prämie

Antragstellung

Einreichungen für die NÖ Pflegeausbildungsprämie in Höhe von € 600 sind laufend bei der Gesellschaft für Forschungsförderung Niederösterreich m.b.H. (GFF) möglich.

Die Prämie wird nach Antragstellung rückwirkend für bis zu 6 Monate ausbezahlt

Einen etwaigen Folgeantrag können Sie unter MEIN BEREICH stellen. 

 

ACHTUNG - Wichtige Information für Personen mit Bezug einer Leistung der materiellen Existenzsicherung: 

Für Personen mit Bezug einer Leistung der materiellen Existenzsicherung*, mit Ausnahme eines Pflegestipendiums des AMS, beträgt die Höhe der NÖ Pflegeausbildungsprämie
€ 420 monatlich und wird 12 Mal pro Jahr ausbezahlt. Diesbezügliche Folgeanträge von Personen, die die Ausbildung vor dem 31.08.2023 begonnen haben, können bis zum Ende deren Ausbildung eingereicht werden.

Neuanträge (ab 01.09.2023) sind nur möglich,

  • wenn Sie eine Ausbildung an einer Fachhochschule absolvieren,
  • wenn Sie Ihre Ausbildung vor dem 20. Lebensjahr beginnen (gilt bei PA, PFA, FSB, DSB),
  • wenn ein allfälliger Schul- oder Studienabbruch oder ein Maturaabschluss vor weniger als 2 Jahren vor Ausbildungsbeginn stattgefunden hat (wenn Sie auch keinen Anspruch nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz haben) (gilt bei PA, PFA, FSB, DSB),
  • wenn Sie eine Ausbildung gemäß Punkt 3 der Förderrichtlinie im Ausmaß von weniger als 25 Wochenstunden absolvieren (gilt bei PA, PFA, FSB, DSB).

Bitte beachten: Der gleichzeitige Bezug des Pflegestipendiums des AMS und der NÖ Pflegeausbildungsprämie ist nicht möglich. Ein Wechsel in das Pflegestipendium des AMS muss umgehend an die GFF gemeldet werden! Bitte wenden Sie sich bei Fragen zum Pflegestipendium an Ihre zuständige AMS-Geschäftsstelle.

Wer wird gefördert?

Personen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung eine der folgenden Ausbildungen absolvieren:

  • Pflegeassistenz (PA)1
  • Pflegefachassistenz (PFA)1
  • Fach-Sozialbetreuerin/Fach-Sozialbetreuer
  • Diplom-Sozialbetreuerin/Diplom-Sozialbetreuer
  • Gesundheits- und Krankenpflege FH-Bachelor2

1Hierbei sind auch Ausbildungsformen, die die Pflegeassistenz und Pflegefachassistenz beinhalten, umfasst.
2 Personen, die einen nachgeholten Abschluss Bachelor für Gesundheits- und Krankenpflege bei bereits absolviertem Diplom zum gehobenen Dienst der Gesundheits- und Krankenpflege absolvieren, sind von der NÖ Pflegeausbildungsprämie ausgenommen.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein? 

  • Ausbildung an einer NÖ Bildungseinrichtung
  • aktuelle Schulbesuchsbestätigung/Inskriptionsbestätigung
  • Bereits begonnene oder in Kürze beginnende Ausbildung

Für Personen ohne Bezug einer Leistung der materiellen Existenzsicherung* beträgt die Höhe der NÖ Pflegeausbildungsprämie 600 Euro pro Monat.

Für Personen mit Bezug einer Leistung der materiellen Existenzsicherung* beträgt die Höhe der NÖ Pflegeausbildungsprämie 420 Euro pro Monat.

Sollten Sie an einer Gesundheits- und Krankenpflegeschule ein Taschengeld erhalten, so wird der Netto-Betrag des monatlichen Taschengeldes in beiden Prämienvarianten in Abzug gebracht.

*Alle Details finden Sie in der offiziellen Förderrichtlinie sowie in unserem Bereich Fragen und Antworten zur NÖ Pflegeausbildungsprämie.

Förderzeitraum

Die Prämie wird für die Mindestdauer der Ausbildung in Niederösterreich ausbezahlt. 

Antragstellende, die die Ausbildung zur Pflegeassistenz berufsbegleitend absolvieren, müssen halbjährlich einen Folgeantrag stellen.

Antragstellende, die die Ausbildung zur Pflegefachassistenz absolvieren, müssen halbjährlich einen Folgeantrag stellen.

Antragstellende, die die Ausbildung zur Diplom-Sozialbetreuerin/zum Diplom-Sozialbetreuer absolvieren, müssen pro Semester einen Folgeantrag stellen.

Antragstellende, die die Ausbildung zur Fach-Sozialbetreuerin/zum Fach-Sozialbetreuer absolvieren, müssen pro Semester einen Folgeantrag stellen.

Antragstellende, die das Bachelor-Studium Gesundheits- und Krankenpflege an einer Fachhochschule absolvieren, müssen pro Semester einen Folgeantrag stellen. 

Förderhöhe

Für Personen ohne Bezug einer Leistung der materiellen Existenzsicherung* beträgt die Höhe der NÖ Pflegeausbildungsprämie 600 Euro pro Monat (12 Mal pro Jahr) für die Mindestdauer der Ausbildung in Niederösterreich.

Für Personen mit Bezug einer Leistung der materiellen Existenzsicherung* beträgt die Höhe der NÖ Pflegeausbildungsprämie 420 Euro pro Monat  (12 Mal pro Jahr) für die Mindestdauer der Ausbildung in Niederösterreich.

Sollten Sie an einer Gesundheits- und Krankenpflegeschule ein Taschengeld erhalten, so wird der Netto-Betrag des monatlichen Taschengeldes in beiden Prämienvarianten in Abzug gebracht.

Die Prämie wird nach Antragstellung rückwirkend für bis zu 6 Monate ausbezahlt. Zeiträume vor dem 1. September 2022 sind keinesfalls umfasst. Die Erhöhung der Prämie bei Ausbildungen in der Diplom- und Sozial-Fachbetreuung wird beginnend mit 01. Jänner 2023 berücksichtigt. 

Bei Teilzeitausbildungen wird der Betrag auf die entsprechende längere Dauer aufgeteilt. Dies bedeutet zum Beispiel bei einer Teilzeit-Ausbildung zur Pflegeassistenz, welche 24 Monate dauert, dass Sie die halbe NÖ Pflegeausbildungsprämie für den gesamten Zeitraum der Ausbildung erhalten.

Schülerinnen und Schüler, welche die Ausbildung zur Pflegeassistenz an einer Landwirtschaftlichen Fachschule absolvieren, erhalten die Prämie im 3. und 4. Ausbildungsjahr. Die Erhöhung der Prämie an den Landwirtschaftlichen Fachschulen wird beginnend mit 01. Jänner 2023 berücksichtigt.

Schülerinnen und Schüler, welche eine Ausbildung an der HLSP Gaming bzw. HLPS Gaming absolvieren, erhalten eine Prämie in Höhe von € 450 pro Monat vom 2. bis zum 5. Ausbildungsjahr. Dies entspricht der Summe für 3 Jahre (€ 600 x 36 Monate = € 21.600) aliquotiert/aufgeteilt auf 48 Auszahlungsmonate. Die Erhöhung der Prämie an der HLSP Gaming wird beginnend mit 01. Jänner 2023 berücksichtigt.

Studiengebühren müssen von den Studierenden vorfinanziert werden, werden infolge aber in Höhe der tatsächlich persönlich anfallenden Kosten (Einzahlungsnachweis erforderlich) vom Land NÖ auf Antrag zusammen mit der Prämienzahlung semesterweise refundiert (Keine Refundierung des ÖH Beitrages!).

Benötigte Unterlagen

  • Kopie eines gültigen amtlichen Lichtbildausweises (Reisepass, Personalausweis mit Vorder- und Rückseite)
  • Aktuelle Meldebestätigung (nicht älter als 14 Tage)
  • aktuelle Schulbesuchsbestätigung einer NÖ Bildungseinrichtung
  • aktuelle Inskriptionsbestätigung und Studienblatt (bei Studierenden)
  • Allfälliger Nachweis der Zahlung von Studiengebühren (bei Studierenden)
  • Meldeverpflichtung bei Änderungen der vorzulegenden Daten (insbesondere Name, Wohnadresse, Ausbildungsstatus wie Unterbrechung, Abbruch, etc., Zuerkennung einer Leistung gemäß Arbeitslosenversicherungsgesetz – AlVG, BGBl. Nr. 609/1977 oder dem Arbeitsmarktservicegesetz – AMSG, BGBl. Nr. 313/1994, Zuerkennung des Pflegestipendiums des AMS*, Zuerkennung der Studienbeihilfe um eine Doppelförderung der Studiengebühren auszuschließen, etc.)
  • Datenschutzrechtliche Zustimmung betreffend die Verarbeitung personenbezogener Daten zur Durchführung und Administration der Prämienzuteilung

*Weitere Informationen finden Sie auch in unserem Bereich Fragen und Antworten zur NÖ Pflegeausbildungsprämie.

Downloads

Förderrichtlinie NÖ Pflegeausbildungsprämie


Vorschaubild Ausbildungseinrichtungen zur Inanspruchnahme der NÖ...
Ausbildungseinrichtungen zur Inanspruchnahme
der NÖ Pflegeausbildungsprämie

Vorschaubild Kontaktdaten für mögliche Dienstgeber im Pflegebereich in...
Kontaktdaten für mögliche Dienstgeber
im Pflegebereich in Niederösterreich
(Auflistung ist beispielhaft und
hat keinen Anspruch auf Vollständigkeit)

Kontakt

Fragen zur NÖ Pflegeausbildungsprämie und zum NÖ Bildungsscheck richten Sie bitte schriftlich an: 

Porträt Ansprechperson
Ansprechperson
Förderungen Pflegeausbildung Niederösterreich

NÖ Pflegeausbildungsprämie

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