Antragstellung
Einreichungen für die NÖ Pflegeausbildungsprämie in Höhe von € 600 sind laufend bei der Gesellschaft für Forschungsförderung Niederösterreich m.b.H. (GFF) möglich.
Die Prämie wird nach Antragstellung rückwirkend für bis zu 6 Monate ausbezahlt.
Einen etwaigen Folgeantrag können Sie unter MEIN BEREICH stellen.
ACHTUNG - Wichtige Information für Personen mit Bezug einer Leistung der materiellen Existenzsicherung:
Für Personen mit Bezug einer Leistung der materiellen Existenzsicherung*, mit Ausnahme eines Pflegestipendiums des AMS, beträgt die Höhe der NÖ Pflegeausbildungsprämie
€ 420 monatlich und wird 12 Mal pro Jahr ausbezahlt. Diesbezügliche Folgeanträge von Personen, die die Ausbildung vor dem 31.08.2023 begonnen haben, können bis zum Ende deren Ausbildung eingereicht werden.
Neuanträge (ab 01.09.2023) sind nur möglich,
- wenn Sie eine Ausbildung an einer Fachhochschule absolvieren,
- wenn Sie Ihre Ausbildung vor dem 20. Lebensjahr beginnen (gilt bei PA, PFA, FSB, DSB),
- wenn ein allfälliger Schul- oder Studienabbruch oder ein Maturaabschluss vor weniger als 2 Jahren vor Ausbildungsbeginn stattgefunden hat (wenn Sie auch keinen Anspruch nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz haben) (gilt bei PA, PFA, FSB, DSB),
- wenn Sie eine Ausbildung gemäß Punkt 3 der Förderrichtlinie im Ausmaß von weniger als 25 Wochenstunden absolvieren (gilt bei PA, PFA, FSB, DSB).
Bitte beachten: Der gleichzeitige Bezug des Pflegestipendiums des AMS und der NÖ Pflegeausbildungsprämie ist nicht möglich. Ein Wechsel in das Pflegestipendium des AMS muss umgehend an die GFF gemeldet werden! Bitte wenden Sie sich bei Fragen zum Pflegestipendium an Ihre zuständige AMS-Geschäftsstelle.