Pflegeausbildung

NÖ Pflegeausbildungs-
prämie

Antragstellung

Einreichungen für die NÖ Pflegeausbildungsprämie in Höhe von 600 Euro sind laufend bei der Gesellschaft für Forschungsförderung Niederösterreich m.b.H. (GFF) möglich.

Personen mit Bezug einer Leistung der materiellen Existenzsicherung* können den Antrag auf die NÖ Pflegeausbildungsprämie in Höhe von 420 Euro noch bis 31.08.2023 bei der Gesellschaft für Forschungsförderung Niederösterreich m.b.H. (GFF) stellen (Ausnahme: Personen, die eine Ausbildung an einer Fachhochschule absolvieren und daher vom Bezug des neuen Pflegestipendiums des AMS ausgenommen sind). Demgemäß sind auch Folgeanträge für bereits bewilligte Erstanträge (wenn die Ausbildung vor dem 01.09.2022 begonnen wurde) nach dem 31.08.2023 möglich. Folgeanträge für bereits bewilligte Erstanträge (wenn die Ausbildung nach dem 01.09.2022 begonnen wurde) sind nach dem 31.08.2023 nicht mehr möglich!

ACHTUNG: Der gleichzeitige Bezug des Pflegestipendiums des AMS und der NÖ Pflegeausbildungsprämie ist nicht möglich. Ein Wechsel in das Pflegestipendium des AMS muss umgehend an die GFF gemeldet werden! Bitte wenden Sie sich bei Fragen zum Pflegestipendium an Ihre zuständige AMS-Geschäftsstelle.

Die Prämie wird nach Antragstellung rückwirkend für bis zu 6 Monate ausbezahlt

Zeiträume vor dem 1. September 2022 sind keinesfalls umfasst.

Einen etwaigen Folgeantrag können Sie unter MEIN BEREICH stellen. 

Wer wird gefördert?

Personen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung eine der folgenden Ausbildungen absolvieren:

  • Pflegeassistenz (PA)1
  • Pflegefachassistenz (PFA)1
  • Fach-Sozialbetreuerin/Fach-Sozialbetreuer an Schulen für Sozialbetreuungsberufe
  • Diplom-Sozialbetreuerin/Diplom-Sozialbetreuer an Schulen für Sozialbetreuungsberufe
  • Diplomierte Gesundheits- und Krankenpflege (DGKP)
  • Gesundheits- und Krankenpflege FH-Bachelor

1Hierbei sind auch Ausbildungsformen, die die Pflegeassistenz und Pflegefachassistenz beinhalten, umfasst.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein? 

  • Ausbildung an einer NÖ Bildungseinrichtung
  • aktuelle Schulbesuchsbestätigung/Inskriptionsbestätigung
  • Bereits begonnene oder in Kürze beginnende Ausbildung

Für Personen ohne Bezug einer Leistung der materiellen Existenzsicherung* beträgt die Höhe der NÖ Pflegeausbildungsprämie 600 Euro pro Monat.

Für Personen mit Bezug einer Leistung der materiellen Existenzsicherung* beträgt die Höhe der NÖ Pflegeausbildungsprämie 420 Euro pro Monat.

Sollten Sie an einer Gesundheits- und Krankenpflegeschule ein Taschengeld erhalten, so wird der Netto-Betrag des monatlichen Taschengeldes in beiden Prämienvarianten in Abzug gebracht.

*Alle Details finden Sie in der offiziellen Förderrichtlinie sowie in unserem Bereich Fragen und Antworten zur NÖ Pflegeausbildungsprämie.

Förderzeitraum

Die Prämie wird für die Mindestdauer der Ausbildung in Niederösterreich ausbezahlt. 

Antragstellende, die die Ausbildung zur Pflegeassistenz berufsbegleitend absolvieren, müssen im zweiten Ausbildungsjahr einen Folgeantrag stellen.

Antragstellende, die die Ausbildung zur Pflegefachassistenz absolvieren, müssen im zweiten Ausbildungsjahr einen Folgeantrag stellen.

Antragstellende, die die Ausbildung zur Diplom-Sozialbetreuerin/zum Diplom-Sozialbetreuer an einer Schule für Sozialbetreuungsberufe absolvieren, müssen im zweiten und dritten Ausbildungsjahr jeweils einen Folgeantrag stellen.

Antragstellende, die die Ausbildung zur Fach-Sozialbetreuerin/zum Fach-Sozialbetreuer an einer Schule für Sozialbetreuungsberufe absolvieren, müssen im zweiten Ausbildungsjahr einen Folgeantrag stellen.

Antragstellende, die die Ausbildung zur Diplomierten Gesundheits- und Krankenpflegerin/zum Diplomierten Gesundheits- und Krankenpfleger absolvieren, müssen im dritten Ausbildungsjahr einen Folgeantrag stellen.

Antragstellende, die das Bachelor-Studium Gesundheits- und Krankenpflege an einer Fachhochschule absolvieren, müssen pro Semester einen Folgeantrag stellen. 

Förderhöhe

Für Personen ohne Bezug einer Leistung der materiellen Existenzsicherung* beträgt die Höhe der NÖ Pflegeausbildungsprämie 600 Euro pro Monat (12 Mal pro Jahr) für die Mindestdauer der Ausbildung in Niederösterreich.

Für Personen mit Bezug einer Leistung der materiellen Existenzsicherung* beträgt die Höhe der NÖ Pflegeausbildungsprämie 420 Euro pro Monat  (12 Mal pro Jahr) für die Mindestdauer der Ausbildung in Niederösterreich.

Sollten Sie an einer Gesundheits- und Krankenpflegeschule ein Taschengeld erhalten, so wird der Netto-Betrag des monatlichen Taschengeldes in beiden Prämienvarianten in Abzug gebracht.

Die Prämie wird nach Antragstellung rückwirkend für bis zu 6 Monate ausbezahlt. Zeiträume vor dem 1. September 2022 sind keinesfalls umfasst. Die Erhöhung der Prämie bei Ausbildungen in der Diplom- und Sozial-Fachbetreuung an NÖ Schulen für Sozialbetreuungsberufe wird beginnend mit 01. Jänner 2023 berücksichtigt. 

Bei Teilzeitausbildungen wird der Betrag auf die entsprechende längere Dauer aufgeteilt. Dies bedeutet zum Beispiel bei einer Teilzeit-Ausbildung zur Pflegeassistenz, welche 24 Monate dauert, dass Sie die halbe NÖ Pflegeausbildungsprämie für den gesamten Zeitraum der Ausbildung erhalten.

Schülerinnen und Schüler, welche die Ausbildung zur Pflegeassistenz an einer Landwirtschaftlichen Fachschule absolvieren, erhalten die halbe Prämie im 3. und 4. Ausbildungsjahr. Schülerinnen und Schüler, welche die Ausbildung zur Pflegeassistenz an der HLSP Gaming absolvieren, erhalten die halbe Prämie im 4. und 5. Ausbildungsjahr. Schülerinnen und Schüler, welche die Ausbildung zur Pflegefachassistenz an der HLSP Gaming absolvieren, erhalten die halbe Prämie vom 2. bis zum 5. Ausbildungsjahr.  

Studiengebühren müssen von den Studierenden vorfinanziert werden, werden infolge aber in Höhe der tatsächlich persönlich anfallenden Kosten (Einzahlungsnachweis erforderlich) vom Land NÖ auf Antrag zusammen mit der Prämienzahlung semesterweise refundiert (Keine Refundierung des ÖH Beitrages!).

Benötigte Unterlagen

  • Kopie eines gültigen amtlichen Lichtbildausweises (Reisepass, Personalausweis mit Vorder- und Rückseite)
  • Aktuelle Meldebestätigung (nicht älter als 14 Tage)
  • aktuelle Schulbesuchsbestätigung einer NÖ Bildungseinrichtung
  • aktuelle Inskriptionsbestätigung und Studienblatt (bei Studierenden)
  • Allfälliger Nachweis der Zahlung von Studiengebühren (bei Studierenden)
  • Meldeverpflichtung bei Änderungen der vorzulegenden Daten (insbesondere Name, Wohnadresse, Ausbildungsstatus wie Unterbrechung, Abbruch, etc., Zuerkennung einer Leistung gemäß Arbeitslosenversicherungsgesetz – AlVG, BGBl. Nr. 609/1977 oder dem Arbeitsmarktservicegesetz – AMSG, BGBl. Nr. 313/1994, Zuerkennung des Pflegestipendiums des AMS*, Zuerkennung der Studienbeihilfe um eine Doppelförderung der Studiengebühren auszuschließen, etc.)
  • Datenschutzrechtliche Zustimmung betreffend die Verarbeitung personenbezogener Daten zur Durchführung und Administration der Prämienzuteilung

*Weitere Informationen finden Sie auch in unserem Bereich Fragen und Antworten zur NÖ Pflegeausbildungsprämie.

Kontakt

Fragen zur NÖ Pflegeausbildungsprämie und zum NÖ Bildungsscheck richten Sie bitte schriftlich an: 

Porträt Ansprechperson
Ansprechperson
Pflegeausbildungsprämie & Bildungsscheck

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