Antragstellung
Einreichungen für die NÖ Pflegeausbildungsprämie in Höhe von 600 Euro sind laufend bei der Gesellschaft für Forschungsförderung Niederösterreich m.b.H. (GFF) möglich.
Personen mit Bezug einer Leistung der materiellen Existenzsicherung* können den Antrag auf die NÖ Pflegeausbildungsprämie in Höhe von 420 Euro noch bis 31.08.2023 bei der Gesellschaft für Forschungsförderung Niederösterreich m.b.H. (GFF) stellen (Ausnahme: Personen, die eine Ausbildung an einer Fachhochschule absolvieren und daher vom Bezug des neuen Pflegestipendiums des AMS ausgenommen sind). Demgemäß sind auch Folgeanträge für bereits bewilligte Erstanträge (wenn die Ausbildung vor dem 01.09.2022 begonnen wurde) nach dem 31.08.2023 möglich. Folgeanträge für bereits bewilligte Erstanträge (wenn die Ausbildung nach dem 01.09.2022 begonnen wurde) sind nach dem 31.08.2023 nicht mehr möglich!
ACHTUNG: Der gleichzeitige Bezug des Pflegestipendiums des AMS und der NÖ Pflegeausbildungsprämie ist nicht möglich. Ein Wechsel in das Pflegestipendium des AMS muss umgehend an die GFF gemeldet werden! Bitte wenden Sie sich bei Fragen zum Pflegestipendium an Ihre zuständige AMS-Geschäftsstelle.
Die Prämie wird nach Antragstellung rückwirkend für bis zu 6 Monate ausbezahlt.
Zeiträume vor dem 1. September 2022 sind keinesfalls umfasst.
Einen etwaigen Folgeantrag können Sie unter MEIN BEREICH stellen.