Pflegeausbildung

Ergänzungsmodule
Nostrifizierung

Antragstellung

Der Antrag kann ausschließlich seitens der Ausbildungseinrichtung online gestellt werden.

ACHTUNG: Senden Sie uns Unterlagen per E-Mail nur dann, wenn Sie ausdrücklich von uns dazu aufgefordert werden! ALLE erforderlichen Dokumente müssen online in den Antrag hochgeladen werden!

Wer wird gefördert?

Um für ausländische Pflegekräfte einen Anreiz zu setzen, Ergänzungsmaßnahmen und Prüfungen im Rahmen einer Nostrifizierung rasch nachzuholen und in Folge auch als gehobener Dienst der Gesundheits- und Krankenpflege im Pflegebereich in Niederösterreich zu arbeiten, werden die Kosten für die erforderlichen Bildungsmaßnahmen gemäß Nostrifizierungs-Gutachten seitens NÖGUS gefördert.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein? 

  • Es liegt ein Bescheid hinsichtlich Ergänzungsmaßnahmen zur Anerkennung eines ausländischen akademischen Grades im gehobenen Dienst der Gesundheits- und Krankenpflege gemäß § 6 FHG einer niederösterreichischen Fachhochschule vor
  • Die Nostrifikantin/der Nostrifikant befindet sich in Beschäftigung in Niederösterreich
  • Die Nostrifikantin/der Nostrifikant hat ihren/seinen Hauptwohnsitz in Niederösterreich

Alle Details finden Sie in der offiziellen Förderrichtlinie.

Förderzeitraum

Für die gesamte Dauer der Ausbildung.

Förderhöhe

Eine Förderung erfolgt für die tatsächlich entstandenen Kosten der erforderlichen Bildungsmaßnahmen gemäß Nostrifizierungs-Gutachten.

Eine Doppelförderung ist ausgeschlossen.

Sonstige anfallende und im Zusammenhang mit dem Ausbildungsbesuch entstehende Kosten wie beispielsweise Kopierkosten, Kosten für Unterkunft, Lehrmittelbeiträge udgl. werden nicht gefördert.

Kontakt

Fragen zur Förderung richten Sie bitte schriftlich an: 

Porträt Ansprechperson
Ansprechperson
Förderungen Pflegeausbildung Niederösterreich

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