Pflegeausbildung

NÖ Bildungsscheck

Antragstellung

Der Antrag kann ausschließlich seitens der Schule für das Schuljahr 2024/25 von 01.09.2024 bis 30.06.2025 online gestellt werden.

ACHTUNG: Senden Sie uns Unterlagen per E-Mail nur dann, wenn Sie ausdrücklich von uns dazu aufgefordert werden! ALLE erforderlichen Dokumente müssen online in den Antrag hochgeladen werden!

Wer wird gefördert?

Das Land Niederösterreich leistet Schülerinnen und Schülern von Schulen für Sozialbetreuungsberufe, Höheren Lehranstalten für Sozialbetreuungsberufe oder Fachschulen für Soziale Berufe einen Beitrag zum Schulgeld

Welche Ausbildungen sind von der Förderung umfasst?

  • Heimhelfer*in
  • Fach-Sozialbetreuer*in
  • Diplom-Sozialbetreuer*in

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein? 

  • Die Ausbildung muss an einer Fachschule für Sozialberufe, einer Schule für Sozialbetreuungsberufe oder an der Höheren Lehranstalt für Sozialbetreuung und Pflege im Bundesland Niederösterreich absolviert werden.
  • Ausbildung zur Heimhelferin oder zum Heimhelfer, zur Fach-Sozialbetreuerin oder zum Fach-Sozialbetreuer sowie zur Diplom-Sozialbetreuerin oder zum Diplom-Sozialbetreuer gem. NÖ Sozialbetreuungsberufegesetz 2007
  • Für die Inanspruchnahme einer Förderung ist die Teilnahme an dieser Bildungsmaßnahme erforderlich.

Alle Details finden Sie in der offiziellen Förderrichtlinie.

Förderzeitraum

Für die gesamte Dauer der Ausbildung.

Förderhöhe

Eine Förderung erfolgt für persönlich tatsächlich entstandenes und zu bezahlendes Schulgeld bis zu einer monatlichen Höhe von maximal € 130,00.

Sonstige anfallende und im Zusammenhang mit dem Schulbesuch entstehende Kosten wie beispielsweise Kopierkosten, Kosten für Unterkunft, Lehrmittelbeiträge, Versicherungen, Einschreibgebühren, Prüfungsgebühren, udgl. werden nicht gefördert.

Weitere Informationen finden Sie auch in unserem Bereich Fragen und Antworten zum NÖ Bildungsscheck.

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