Antragstellung
Einreichungen für die Förderung NÖ Lehrendenpool GuK sind jederzeit bei der Gesellschaft für Forschungsförderung Niederösterreich m.b.H. (GFF) möglich.
Der Förderzeitraum beginnt frühestens mit 01.02.2024 (für Ausbildungen ab dem Sommersemester 2024). Für Zeiträume vor 1. Februar 2024 wird keine Förderung gewährt.
Die Antragstellung erfolgt in zwei Schritten:
1. Antragstellung auf Bewilligung der Förderung (vor Antritt der Ausbildung)
2. (Folge-)Antragstellung auf Refundierung der Ausbildungskosten (ab Antritt der Ausbildung, pro Semester ein Folgeantrag)
ACHTUNG: Senden Sie uns Unterlagen per E-Mail nur dann, wenn Sie ausdrücklich von uns dazu aufgefordert werden! ALLE erforderlichen Dokumente müssen online in den Antrag hochgeladen werden!
Einen etwaigen Folgeantrag können Sie unter MEIN BEREICH stellen.

