NÖ Dorfhelferinnen- und Dorfhelfer-Stipendium

NÖ Dorfhelferinnen-
und Dorfhelfer-Stipendium

Antragstellung

Der Antrag für das NÖ Dorfhelferinnen- und Dorfhelfer-Stipendium in Höhe von € 600 
ist ab 01.02.2024 bei der Gesellschaft für Forschungsförderung Niederösterreich m.b.H. (GFF) möglich.

Das Stipendium wird rückwirkend bis Februar 2024 ausbezahlt. Ausbildungszeiträume vor dem 1. Februar 2024 sind nicht umfasst.

Der Antrag ist spätestens vor dem Abschluss der Ausbildung einzureichen.

ACHTUNG: Senden Sie uns Unterlagen per E-Mail nur dann, wenn Sie ausdrücklich von uns dazu aufgefordert werden! ALLE erforderlichen Dokumente müssen online in den Antrag hochgeladen werden!

Wer wird gefördert?

Personen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung nachfolgende Ausbildung absolvieren:

  • Betriebs- und Dorfhelferin bzw. Betriebs- und Dorfhelfer

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein? 

  • Ausbildung an einer NÖ Bildungseinrichtung
  • aktuelle Schulbesuchsbestätigung
  • bereits begonnene oder in Kürze beginnende Ausbildung

*Alle Details finden Sie in der offiziellen Förderrichtlinie.

Förderzeitraum

Das Stipendium wird für die Mindestdauer der Ausbildung in Niederösterreich ausbezahlt.

Der Antrag ist spätestens vor dem Abschluss der Ausbildung einzureichen.

Förderhöhe

Die Höhe des NÖ Dorfhelferinnen- und Dorfhelfer-Stipendiums beträgt 600 Euro pro Monat (10 Mal pro Jahr) für die Mindestdauer der Ausbildung in Niederösterreich.

Der Bezug von Förderungen und (Schul-) Beihilfen oder sonstigen Leistungen (z.B. Fahrtgeld) ist neben dem Stipendium möglich.

Bei Teilzeitausbildungen wird der Betrag auf die entsprechende längere Dauer aufgeteilt. 

Ausbildungszeiträume vor dem 1. Februar 2024 sind nicht umfasst.

Benötigte Unterlagen

  • Kopie eines gültigen amtlichen Lichtbildausweises (z.B. Reisepass, Personalausweis mit Vorder- und Rückseite, Führerschein)
  • Aktuelle Meldebestätigung (nicht älter als 14 Tage)
  • aktuelle Schulbesuchsbestätigung einer NÖ Bildungseinrichtung
  • Meldeverpflichtung bei Änderungen der vorzulegenden Daten (insbesondere Name, Wohnadresse, Ausbildungsstatus wie Unterbrechung, Abbruch, etc., Zuerkennung einer Unterstützungsleistung des Arbeitsmarktservice, etc.)
  • Datenschutzrechtliche Zustimmung betreffend die Verarbeitung personenbezogener Daten zur Durchführung und Administration der Stipendienzuteilung

*Alle Details finden Sie in der offiziellen Förderrichtlinie.

Kontakt

Fragen zum NÖ Dorfhelferinnen- und Dorfhelfer-Stipendium richten Sie bitte schriftlich an: 

Porträt Ansprechperson
Ansprechperson
Förderungen Pflegeausbildung Niederösterreich

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